Ja ich will!
Abschnitt 1: Beitrittserklärung und SEPA-Lastschriftmandat
Ich beantrage mit dem versenden der Beitrittserklärung die Mitgliedschaft beim Fussball-Club Marbach am Neckar e.V., Poppenweilerstr. 24, 71672 Marbach
Download Mitgliedserklärung
Die ausgefüllte Beitrittserklärung können Sie an folgende E-Mail Adresse senden: mitglieder@fc-marbach.de
Werde Mitglied beim FC Marbach.
Mitgliedsbeiträge
Beitragsart | Beitrag / Jahr | Erstattung / Jahr |
---|---|---|
Familienmitgliedschaft | 120,00 € | 25,00 € |
Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr) | 90,00 € | 20,00 € |
Kinder/Jugendliche/Auszubildende/Studenten | 72,00 € | 20,00 € |
Mitgliedschaft passiv (Familienmitgliedschaft) | 84,00 € | 15,00 € |
Mitgliedschaft passiv (Einzelmitgliedschaft) | 60,00 € | 10,00 € |
SEPA-Lastschriftmandat
Die Mitgliedschaft erfolgt auf Grundlage der dem vorliegenden Formular angeschlossenen Bedingungen (Abschnitte 2 bis 5), von denen ich Kenntnis genommen habe.
Mit meiner/unserer Unterschrift ermächtige ich/ermächtigen wir den FC Marbach e.V., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein/Wir weisen unser Kreditinstitut an, die durch den FC Marbach e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jährlich zu Beginn des Jahres im Monat Januar. Mir/uns ist bekannt, dass innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden kann. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Einzugsermächtigung gilt bis zum Widerruf. Die Gläubigeridentifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz werden in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
Abschnitt 2-5:
Für die Mitgliedschaft gelten die Satzung und die Ordnung des Vereins.
Die Mitgliedschaft wird zunächst für das laufende Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Jahresende die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt wird.
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 25,00 erhoben, die mit dem ersten Jahresmitgliedsbeitrag eingezogen wird.
Im Jahr des Vereinsbeitritts wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet (monatliche Berechnung beginnend mit dem Monat des Vereinsbeitritts) und sofort eingezogen.
Die im Antragsformular angegebene Erstattung eines Teiles des jährlichen Mitgliedsbeitrages ist fakultativ und setzt die Ableistung von Arbeitseinheiten für den Verein sowie eine Antragstellung voraus (s. Abschnitte 4 und 5).
Der Familienmitgliedschaft unterfallen miteinander verheiratete Mitglieder nebst ihrem Kind/ihren Kindern, bis letztere/s das 18. Lebensjahr vollendet hat/haben bzw. solange letztere/s im Fall der (schulischen) Ausbildung, eines Studiums oder als Wehrdienst- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende/r ohne eigenes Einkommen ist/sind, jedoch längstens bis zum 25. Lebensjahr des Kindes/der Kinder. Belege sind jährlich unaufgefordert vorzulegen.
Kinder/Jugendliche/Auszubildende/Studenten sind Kinder bzw. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schüler, Auszubildende, Wehrdienst- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende und Studenten ohne eigenes Einkommen für die Dauer der Ausbildung, jedoch längstens bis zum 25. Lebensjahr. Belege sind jährlich unaufgefordert vorzulegen.
Passiv ist ein Mitglied, das nicht an Übungseinheiten und/oder dem Spielbetrieb teilnimmt.
Mit dem Vereinsbeitritt erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass der Verein die persönlichen Angaben im Rahmen der Mitgliederverwaltung speichert und sie ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet.
Außerdem erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Fotos, auf welchen das Mitglied abgelichtet ist, in Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Vereinszeitung, Stadionheft, o.ä.) und/oder auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden.
Die gilt auch im Fall der Mitgliedschaft eines minderjährigen Kindes. Anderenfalls ist durch den/die gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Verein in schriftlicher Form ausdrücklich zu erklären, daß einer Veröffentlichung von Fotos des minderjährigen Kindes nicht zugestimmt wird.
Ein Mitglied, das sich an der Vereinsarbeit beteiligt, bekommt einen Teil des Jahresbeitrags auf Antrag zurück erstattet.
Die Höhe der Erstattung ist der Übersicht der Mitgliedsbeiträge im Rahmen des Formulars zum Vereinsbeitritt (Abschnitt 1) zu entnehmen. Ist im Jahr des Vereinsbeitritts lediglich ein anteiliger Mitgliedsbeitrag gezahlt worden, berechnet sich auch die zu gewährende Erstattung entsprechend anteilig.
Bei den Tätigkeiten, die zu einem Anspruch auf Erstattung eines Teils des jährlichen Mitgliedsbeitrags führen, handelt es sich exemplarisch um folgende:
Tätigkeiten |
anrechenbare Arbeitseinheiten |
Hin- und Rückfahrt zu Auswärtsspielen (Jugend) | 1 AE |
Auf- und Abbau bei Turnieren | Pro h 1 AE |
Bewirtung bei Turnieren und im Stadion | Pro h 1 AE |
Turnierleitung, sonstige Tätigkeiten bei Turnieren | Pro h 1 AE |
Altpapiersammlung mithelfen | Pro h 1 AE |
Unterstützung Trainer, Mannschaftsbetreuung, Management etc. Homepage, Eltern-Info, Pressearbeit, Altpapier-Zettel verteilen, Ausrüstung verwalten, Ordnungsaufsicht bei Spielen + Training (Tore, Kabinen), Mitgliederverwaltung Team |
Pro h 1 AE |
sonstiger Arbeitseinsatz (z. B. Instandhaltung FC Klause, …) | Pro h 1 AE |
Die Beitragserstattung setzt die Ableistung von mindestens 12 AE bzw. im Fall der Familienmitgliedschaft von 20 AE im Kalenderjahr voraus.
Jugendtrainer, die während eines Kalenderjahres ununterbrochen tätig gewesen sind, erhalten den vollen Beitrag zurück. Bei lediglich vorübergehender Tätigkeit als Jugendtrainer während eines Kalenderjahres erfolgt eine anteilige Erstattung des Jahresbeitrags (monatliche Berechnung).
Die Erstattung ist unter Verwendung des erstellten Vordrucks (Abschnitt 5) bis spätestens zum 30.03. eines Jahres für das vorangegangene Jahr geltend zu machen. Der durch das Mitglied vorauszufüllende Vordruck wird von einem Vereinsverantwortlichen auf Plausibilität und inhaltliche Richtigkeit geprüft.
Zur Prüfung und Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit sind die jeweiligen Verantwortlichen einer Abteilung (erste Mannschaft, zweite Mannschaft, Senioren, Jugend etc.) aufgerufen und berechtigt. Es handelt sich insoweit um die durch die Mitgliederversammlung gewählten Vertreter des Vereinsausschusses. Die einzelnen Posten bzw. Zuständigkeiten können der Satzung entnommen werden.
Die Beitragsrückerstattung wird sodann im 3. Quartal des Kalenderjahres, in welchem die Antragstellung erfolgt, vorgenommen.